DSGVO Panik? Wir helfen!

Sehr geehrte Kundinnen & Kunden,

sicher beschäftigen Sie sich schon seit geraumer Zeit, ebenso wie wir, mit den umfassenden Herausforderungen der Datenschutzgrundverordung (DSGVO). Diese betrifft zahlreiche Unternehmensbereiche und Prozesse jedes Unternehmens. Ein Teilbereich davon ist Ihre Website.
Die meisten unserer Kunden haben bereits entsprechende Schritte, wie den Austausch der Datenschutzerklärung und Aktualisierung des Impressums unternommen, Informationsveranstaltungen besucht oder sich vom Anwalt ihres Vertrauens beraten lassen. Denn: Die Übergangfrist läuft am 25.05.2018 ab.

Sollten Sie Ihre Website noch nicht entsprechend der Anforderungen der DSGVO geprüft und angepasst haben, ist große Eile und Dringlichkeit, aber keine Panik geboten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte spätestens bis zum 24.05.2018 12:00 Uhr, wenn Sie unsere kostenpflichtige Unterstützung vor Ablauf der Übergangsfrist benötigen.

Wir lassen Ihnen dann kurzfristig ein entsprechendes Angebot zur Hilfestellung zukommen. Selbstverständlich können und dürfen wir jedoch keine Rechtsberatung geben und unsere Leistungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und Prüfung durch einen Anwalt!

Unsere technische DSGVO Website-Unterstützung beinhaltet (je nach Ihrem Bedarf):

  • Einmaliger technischer Webseitencheck zur Datenschutz-Grundverordnung (Prüfung der Einbindung externer Dienste, erforderlich zur Erstellung der Datenschutzerklärung)
  • Erstellung eines – nach aktueller Rechtsprechung - gültigen Impressum
  • Erstellung einer – nach aktueller Rechtsprechung - gültigen Datenschutzerklärung auf einer separaten Seite
  • Stundensatzbasierte IT-Wartung / Entwicklung: Anpassung der Website-Formulare auf Datensparsamkeit (Entfernung unnötiger Pflichtfelder)
  • Einbindung eines SSL-Zertifikats (für unsere Hostingkunden)


Diese Vorschläge wurden mit größter Sorgfalt und auf Basis der derzeit verfügbaren Literatur erstellt. Sie dienen als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Es wird daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall vom Seitenbetreiber gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung eines Anwalts ersetzt.

 

Nachfolgend haben wir Ihnen außerdem kostenfrei einige interessante Links zum Thema zusammengestellt:

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