Aus aktuellem Anlass: Zusätzliche Informationspflichten zur EU-Streitschlichtung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal an die zusätzlichen Informationspflichten zur Streitschlichtung ab 01. Februar 2017 erinnern. Sie sollten prüfen, ob Sie von den Regelungen betroffen sind, um möglichen Abmahnungen vorzubeugen.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) trat zwar bereits letztes Jahr in Kraft, einige Paragraphen gelten jedoch erst ab dem 01.02.2017. Diese Neuerungen sind weniger prominent bekannt geworden.

Darüber informieren z.B. folgende Artikel:

 

WICHTIG: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die technische Integration Ihrer textuellen Vorgaben gerne für Sie umsetzen, aber keine Beratung zum Thema geben können und dürfen! Bitte kontaktieren Sie dazu eine(n) fachlich geeignete(n) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin.

Wir möchten Sie mit dieser Nachricht lediglich auf mögliche Risiken durch die neuen Regelungen aufmerksam machen und hoffen dies ist in Ihrem Sinne. Eine persönliche Meinung zu diesen neuen Regelungen sparen wir uns, aber sie dürften bei den wenigsten von uns auf Wohlgefallen treffen.

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